Kryptowährungen sind in aller Munde und werden in Zukunft einen Hauptbestandteil in unserer Welt der Finanzen bilden. Die Besteuerung dieser Währungen kann bei einem großen Portfolio zu einer unübersichtlichen Sache werden.

Genau hier unterstützen wir Sie, damit Sie sich auf das Investieren konzentrieren können.

Seit 1. März 2022 zählen Einkünfte aus Kryptowährungen zu den Kapitaleinkünften. Darunter fallen beispielsweise Entgelte für die Überlassung von Kryptowährungen sowie der Erwerb von Kryptowährungen, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Auch die Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen oder der Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter und Leistungen unterliegen der Besteuerung. Gemeinsam mit uns, können Sie sämtliche Geschäftsfälle mit Kryptowährungen steueroptimal planen.

  • Analyse des vorläufigen Portfolios
  • Steueroptimale Planung für die Verwertung
  • Prognosenrechnungen
  • Beratungen nach dem neuen Kryptowährungsgesetz
  • Beratung bei privaten- und betrieblichen Investitionen